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Mit Urteil vom 12.Mai 1998 (Az.
312 O 85/98 - "Haftung für Links") hat das Landgericht Hamburg
entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die
Inhalte der gelinkten Seiten zu verantworten hat, wenn man von
den Inhalten Kenntnis hat und es technisch möglich und zumutbar
wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden,
dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. |